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Kaffeesteuer - was ist das?

In Deutschland wird für gerösteten Kaffee eine Sondersteuer erhoben. Ausnahmsweise keine neue Erfindung der sonst in der Generierung neuer Einnahmequellen kreativen Regierung.

Der Ursprung der Kaffeesteuer geht in das 17. Jahrhundert zurück. Für ein Kilogramm Röstkaffee beträgt die Kaffeesteuer € 2,19 - für löslichen Kaffee sogar
€ 4,78 je Kilogramm. Ausser in Deutschland gibt es in Europa die Kaffeesteuer nur noch in Belgien und in Dänemark.

Kaffee billiger kaufen

Eine Kaffeesteuer von 2,19 Euro je Kilo für den fertig gerösteten Kaffee macht sich beim Verkaufspreis natürlich bemerkbar. Da es diese Steuer in unseren Nachbarländern wie zum Beispiel in den Niederlanden nicht gibt ist der Kaffee dort entsprechend billiger. Es spricht auch nichts dageben sich bei einem Einkauftrip über die Grenze mit reichlich Kaffee für den eigenen Bedarf einzudecken - bis zu 10 KG sind erlaubt.

Kritisch wird es bei dem Bezug aus dem Internet. Kauft der Kaffeeliebhaber seinen Kaffee in einem Online Shop muss er gegebenfalls die Kaffeesteuer selbst nachträglich beim Zoll entrichten.

Aktuell sitzt nun der Zoll einer großen Anzahl Kaffeekäufern im Nacken die ihren Kaffee unversteuert über das Ausland bezogen haben. Mehr dazu in einem aktuellen Bericht bei www.golem.de